Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes und der Änderung des Personenstandsgesetzes, welche die Rechte auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung stärken, hat sich die Goethe-Universität eine Empfehlungen für eine geschlechterinklusive und diversitätssensible Sprache gegeben. Dieser wurde vom Präsidium, in der Senatskommission Frauenförderung, Gleichstellung und Diversität diskutiert und anschließend vom Senat verabschiedet.
Die Kurzversion der Sprachempfehlung gibt es auf Deutsch und Englisch.
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